Vermietung und Verpachtung:
I. Allgemeines:
Bitte reichen Sie für jedes Ihrer Objekte eine separate Aufstellung sowie die entsprechenden Belege ein.
Im Fall der Neuanschaffung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller Kaufvertrag, Belege über Nebenkosten wie z.B. Grunderwerbsteuer, Landesjustizkasse, Notarkosten usw., ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung Kaufpreis etc.
Im Fall der Neuerrichtung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller Kaufvertrag Grundstück, gesamte Herstellungskosten inklusive aller Nebenkosten, sonstige Nebenkosten, ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung des Grundstückes bzw. der Herstellungskosten
Bei Änderungen oder Neumandaten sollten Sie auch folgende Unterlagen einreichen: Sofern ein Vermietungsobjekt teilweise eigengenutzt wird (z. B. Wohnung im Zweifamilienhaus), werden auch Angaben über die jeweiligen Wohn- und Nutzflächen benötigt. Bitte reichen Sie in diesem Fall einen Plan bzw. einen Grundriss des Objekts mit den betroffenen Wohnungen und Gesamtflächen ein.
II. Einnahmen:
- Mieteinnahmen netto sowie vereinnahmte Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
- Vereinnahmte Umlagen, erhaltene Nachzahlungen oder gezahlte Erstattungen - Garagenmieten sowie sonstige Einnahmen z.B. Zinsen aus Bausparguthaben in Zusammenhang mit einer Bausparfinanzierung
III. Werbungskosten:
- Finanzierungskosten, insbesondere Bescheinigung über gezahlte Schuldzinsen
- Betriebskosten, wie z.B. Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Kaminkehrer, Kanalgebühren etc.
- Erhaltungsaufwendungen, wie z.B. Reparaturen
- Kosten Hausverwalter/ allgemeine Verwaltungskosten / Gebäudeversicherungen / Kontogebühren
- Nebenkostenabrechnung
- Maklergebühren / Kosten Zeitungsanzeigen
- Kosten für Inventar und Gartenanlagen