Vermietung und Verpachtung:
I. Allgemeines:
Bitte reichen Sie für jedes Ihrer Objekte eine separate Aufstellung sowie die
entsprechenden Belege ein.
Im Fall der Neuanschaffung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller
Kaufvertrag, Belege über Nebenkosten wie z.B. Grunderwerbsteuer,
Landesjustizkasse, Notarkosten usw., ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung
Kaufpreis etc.
Im Fall der Neuerrichtung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller
Kaufvertrag Grundstück, gesamte Herstellungskosten inklusive aller Nebenkosten,
sonstige Nebenkosten, ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung des Grundstückes
bzw. der Herstellungskosten
Bei Änderungen oder Neumandaten sollten Sie auch folgende Unterlagen
einreichen: Sofern ein Vermietungsobjekt teilweise eigengenutzt wird (z. B.
Wohnung im Zweifamilienhaus), werden auch Angaben über die jeweiligen Wohn-
und Nutzflächen benötigt. Bitte reichen Sie in diesem Fall einen Plan bzw. einen
Grundriss des Objekts mit den betroffenen Wohnungen und Gesamtflächen ein.
II. Einnahmen:
- Mieteinnahmen netto sowie vereinnahmte Umsatzsteuer bei
umsatzsteuerpflichtiger Vermietung - Vereinnahmte Umlagen, erhaltene Nachzahlungen oder gezahlte Erstattungen
- Garagenmieten sowie sonstige Einnahmen z.B. Zinsen aus Bausparguthaben
in Zusammenhang mit einer Bausparfinanzierung
III. Werbungskosten:
- Finanzierungskosten, insbesondere Bescheinigung über gezahlte
Schuldzinsen - Betriebskosten, wie z.B. Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Kaminkehrer,
Kanalgebühren etc. - Erhaltungsaufwendungen, wie z.B. Reparaturen
- Kosten Hausverwalter/ allgemeine Verwaltungskosten /
Gebäudeversicherungen / Kontogebühren - Nebenkostenabrechnung
- Maklergebühren / Kosten Zeitungsanzeigen
- Kosten für Inventar und Gartenanlagen