Steuerberaterin Bettina Olfens
Rundschreiben 2025/2026

Vermietung und Verpachtung:

I. Allgemeines: 

Bitte reichen Sie für jedes Ihrer Objekte eine separate Aufstellung sowie die
entsprechenden Belege ein.

Im Fall der Neuanschaffung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller
Kaufvertrag, Belege über Nebenkosten wie z.B. Grunderwerbsteuer,
Landesjustizkasse, Notarkosten usw., ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung
Kaufpreis etc.

Im Fall der Neuerrichtung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller
Kaufvertrag Grundstück, gesamte Herstellungskosten inklusive aller Nebenkosten,
sonstige Nebenkosten, ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung des Grundstückes
bzw. der Herstellungskosten

Bei Änderungen oder Neumandaten sollten Sie auch folgende Unterlagen
einreichen: Sofern ein Vermietungsobjekt teilweise eigengenutzt wird (z. B.
Wohnung im Zweifamilienhaus), werden auch Angaben über die jeweiligen Wohn-
und Nutzflächen benötigt. Bitte reichen Sie in diesem Fall einen Plan bzw. einen
Grundriss des Objekts mit den betroffenen Wohnungen und Gesamtflächen ein.

II. Einnahmen:

  • Mieteinnahmen netto sowie vereinnahmte Umsatzsteuer bei
    umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
  • Vereinnahmte Umlagen, erhaltene Nachzahlungen oder gezahlte Erstattungen
     - Garagenmieten sowie sonstige Einnahmen z.B. Zinsen aus Bausparguthaben
    in Zusammenhang mit einer Bausparfinanzierung

III. Werbungskosten:

  • Finanzierungskosten, insbesondere Bescheinigung über gezahlte
    Schuldzinsen
  • Betriebskosten, wie z.B. Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Kaminkehrer,
    Kanalgebühren etc.
  • Erhaltungsaufwendungen, wie z.B. Reparaturen
  • Kosten Hausverwalter/ allgemeine Verwaltungskosten /
    Gebäudeversicherungen / Kontogebühren
  • Nebenkostenabrechnung 
  • Maklergebühren / Kosten Zeitungsanzeigen
  • Kosten für Inventar und Gartenanlagen