Nichtselbständige Tätigkeit:
Einnahmen:
Lohnsteuerkarte:
Ab dem Veranlagungsjahr 2004 erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber in der Regel lediglich eine Lohnsteuerbescheinigung anstelle der Lohnsteuerkarte. Bitte reichen Sie alle Lohnsteuerbescheinigungen des laufenden Jahres ein.
Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld usw. Wenn Sie so genannte Lohnersatzleistungen im laufenden Jahr erhalten haben, fügen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen des Arbeitsamtes bzw. der Krankenkasse etc. bei.
Werbungskosten:
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte:
- Adresse der Arbeitsstätte
- Einfache Kilometer-Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte
- Anzahl der Arbeitstage (ohne Urlaubs- und Krankheitstage)
- Ggf. Unfallkosten bei Unfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Reisekosten / Einsatzwechseltätigkeit:
- Übernachtungskosten
- Spesenabrechnungen / Erstattungen durch Arbeitgeber
- Aufstellung über dienstliche Fahrten, wenn länger als 8 Stunden von Betrieb oder Wohnung abwesend
Mögliche Aufstellung:
Datum/Uhrzeit Abfahrt:Uhrzeit Rückkehr:Zielort/Grund der Reise
Arbeitszimmer:
Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen und dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, reichen Sie bitte eine Skizze der Wohnung mit Angaben zur Gesamtwohnfläche und der Größe des Arbeitszimmers sowie Angaben zu den angefallenen Kosten (Miete, Nebenkosten, Erhaltungskosten usw.) ein. Fügen Sie auch Unterlagen über die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers bei, soweit diese neu angeschafft wurden oder zuvor privaten Zwecken dienten.
Doppelte Haushaltsführung:
Wenn Sie am Ort Ihrer Arbeitsstätte eine zusätzliche Wohnung unterhalten, reichen Sie hierzu bitte folgende Angaben ein:
Adresse, Beginn der Wohnungsnutzung und ggf. angefallene Umzugskosten Kosten für lfd. Unterhalt, wie Miete, Gas, Strom, Wasser usw. Anzahl der Fahrten zu Ihrer Familienwohnung (Erstwohnung), Entfernungskilometer zwischen beiden Wohnungen
Sonstige Werbungskosten:
Folgende Ausgaben sollten Sie zusammengestellt und mit Beleg nachgewiesen einreichen, soweit sie im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis stehen:
- Arbeitskleidung
- Büromaterial / Fachliteratur
- Fortbildungskosten (sofern nicht vom Arbeitgeber getragen/erstattet)
- Bewerbungskosten
- Umzugskosten, wenn Umzug beruflich bedingt war
- Berufshaftpflicht / Beiträge für Mitgliedschaften in Berufsverbänden oder Gewerkschaften
- Aufwendungen für Computer, wenn Computer auch betrieblich genutzt (Bitte Bescheinigung vom Arbeitgeber beifügen)