Steuerberaterin Bettina Olfens
Rundschreiben 2025/2026

Renten, private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte: 

I. Private Veräußerungsgeschäfte:

Sollten Sie im veranlagtem Jahr  steuerlich relevante Veräußerungsgeschäfte
getätigt haben, reichen Sie bitte alle damit in Zusammenhang stehenden Belege
insbesondere Unterlagen über die erzielten Einnahmen und die getätigten
Ausgaben ein. Derzeit sind private Veräußerungsgeschäfte in folgenden Fällen
relevant: 

Verkauf von Immobilien:

Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die innerhalb der letzten zehn Jahre
angeschafft worden sind. Gleiches gilt auch für Grundstücke und Immobilien, die
innerhalb der letzten zehn Jahre unentgeltlich erworben (Erbe oder Schenkung)
worden sind und bei denen Ihre Besitzzeit und die von dem Erblasser bzw.
Schenker zusammen nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Auch die Überführung aus
dem Betriebsvermögen in Privatvermögen und Veräußerung innerhalb von zehn
Jahren löst den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes aus. Ggf.
ausgenommen von der Besteuerung sind in allen drei Fällen die Wohnungen, die
vom Tag der Anschaffung oder Herstellung bis zum Tag der Veräußerung
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Gleiches gilt für
Wohnungen, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen
Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. 

II. Renteneinkünfte:

Bei Neuerteilung fügen Sie bitte den Rentenbescheid bei. Ansonsten genügen die
jeweiligen Rentenanpassungsmitteilungen des laufenden Jahres . 

III. Sonstige Einkünfte:

Hierunter sind folgende Einnahmen zu verstehen: - gelegentliche Einnahmen, z.B.
aus Provisionen für Vermittlungen - empfangene Unterhaltszahlungen vom
getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner - sonstige wiederkehrende
Bezüge 

Bitte weisen Sie diese Einnahmen durch entsprechende Belege nach.