Steuerberaterin Bettina Olfens

 

Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit: 

I. Allgemeines: 

Art der Tätigkeit:

Wenn eine Buchführung erstellt wurde und diese uns nicht bereits vorliegt, dann die Buchführung inkl. Konten, Summen- & Saldenliste Umsatzsteuervoranmeldungen usw..

Wurde noch keine Buchführung erstellt, dann Aufstellungen, Aufzeichnungen und Belege über:

II. Einnahmen: 

Sämtliche mit der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Einnahmen, auch Gutschriften von Auftraggebern. 

III. Ausgaben:

Sämtliche Ausgaben, die mit der der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Insbesondere Belege zu 

Allgemeine Kosten:

  • Wareneinkauf / Bezug von Fremdleistungen
  • Miete und andere Raumkosten für die Geschäftsräume
  • betriebliche Versicherungen, wie z. B. Betriebshaftpflicht 
  • Telefon/Mobiltelefon/Internet/Porto
  • Bürobedarf/Fachliteratur/Fachzeitschriften
  • Langlebige Wirtschaftsgüter über 150 €, z.B. Computer, Büromöbel usw. 
  • ordnungsgemäß ausgefüllte Bewirtungskosten
  • Kundengeschenke bis 35 €

Reisekosten:

  • Taxi-, Flugzeug-, Bahn- oder Buskosten
  • Übernachtungskosten 
  • Aufstellung über Abwesenheit vom Betrieb bei Dienstreisen über 8 Stunden

Mögliche Aufstellung: 

Datum/Uhrzeit Abfahrt Betrieb:Uhrzeit Rückkehr Betrieb:Zielort/Grund der Reise 

Eigener Pkw: 

Wenn der Pkw zu mehr als 50 % beruflich genutzt wird, reichen Sie bitte sämtliche Belege für Benzin, Versicherung etc. ein. Ansonsten erstellen Sie bitte eine Aufstellung der Fahrten mit km Angaben. In den Fällen, in denen eine mehr als 50 % betriebliche Nutzung streitig sein könnte, reichen Sie bitte Aufzeichnungen darüber ein, die den Anteil der betrieblichen und privaten Nutzung belegen.
(Die Aufzeichnungen müssen nicht in Form eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfolgen.) 

Arbeitszimmer:

Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen und dieses Arbeitszimmer den Mittepunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, fügen Sie bitte eine Skizze der Wohnung oder des Hauses bei und reichen Belege über alle die Wohnung betreffende Kosten ein. Insbesondere : Miete, Gas, Strom, Wasser, bei Eigentum ggf. Schuldzinsen, Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung. 

Bitte reichen Sie auch die Unterlagen über die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers mit ein, soweit diese neu angeschafft oder zuvor privat genutzt wurden.  

Zukünftige Investitionen:

Reichen Sie bitte auch Informationen über bewegliche Wirtschaftsgüter herein, die Sie innerhalb der nächsten drei Jahre beabsichtigen anzuschaffen.