Steuerberaterin Bettina Olfens

 

Kapitaleinkünfte:

Bitte fügen Sie die Steuerbescheinigungen und Depotauszüge Ihrer Bank bzw. Ihrer Banken bei.

Achtung:

Bei vorgenommener Abgeltungssteuer werden unbedingt die dazugehörigen Steuerbescheinigungen im Original benötigt. Nur diese berechtigen zur Anrechnung der Zinsabschlagsteuer auf die Einkommensteuer!

Folgende Unterlagen sind des Weiteren relevant:

  • Zinseinnahmen aus Privatdarlehen
  • Gewinnausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht über ein Bankdepot geflossen sind
  • Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen (z. B. Steuererstattungen)
  • Zinsen aus Bausparguthaben