Kapitaleinkünfte:
Bitte fügen Sie die Steuerbescheinigungen und Depotauszüge Ihrer Bank bzw. Ihrer Banken bei.
Achtung:
Bei vorgenommener Abgeltungssteuer werden unbedingt die dazugehörigen Steuerbescheinigungen im Original benötigt. Nur diese berechtigen zur Anrechnung der Zinsabschlagsteuer auf die Einkommensteuer!
Folgende Unterlagen sind des Weiteren relevant:
- Zinseinnahmen aus Privatdarlehen
- Gewinnausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht über ein Bankdepot geflossen sind
- Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen (z. B. Steuererstattungen)
- Zinsen aus Bausparguthaben