Steuerberaterin Bettina Olfens

 

Renten, private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte: 

I. Private Veräußerungsgeschäfte:

Sollten Sie im veranlagtem Jahr  steuerlich relevante Veräußerungsgeschäfte getätigt haben, reichen Sie bitte alle damit in Zusammenhang stehenden Belege insbesondere Unterlagen über die erzielten Einnahmen und die getätigten Ausgaben ein. Derzeit sind private Veräußerungsgeschäfte in folgenden Fällen relevant: 

Verkauf von Immobilien:

Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die innerhalb der letzten zehn Jahre angeschafft worden sind. Gleiches gilt auch für Grundstücke und Immobilien, die innerhalb der letzten zehn Jahre unentgeltlich erworben (Erbe oder Schenkung) worden sind und bei denen Ihre Besitzzeit und die von dem Erblasser bzw. Schenker zusammen nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Auch die Überführung aus dem Betriebsvermögen in Privatvermögen und Veräußerung innerhalb von zehn Jahren löst den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes aus. Ggf. ausgenommen von der Besteuerung sind in allen drei Fällen die Wohnungen, die vom Tag der Anschaffung oder Herstellung bis zum Tag der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Gleiches gilt für Wohnungen, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. 

II. Renteneinkünfte:

Bei Neuerteilung fügen Sie bitte den Rentenbescheid bei. Ansonsten genügen die jeweiligen Rentenanpassungsmitteilungen des laufenden Jahres . 

III. Sonstige Einkünfte:

Hierunter sind folgende Einnahmen zu verstehen: - gelegentliche Einnahmen, z.B. aus Provisionen für Vermittlungen - empfangene Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner - sonstige wiederkehrende Bezüge 

Bitte weisen Sie diese Einnahmen durch entsprechende Belege nach.